Nach Inkrafttreten des 2. Gewaltschutzgesetzes am 1. Juni 2009 kann die psychosoziale Prozessbegleitung auch im Zivilprozess angeboten werden (Bsp: Scheidung, Obsorge, Pflegschaftsverfahren), sofern sie im Strafprozess in Anspruch genommen wurde.
Prozessbegleitung für Opfer im Strafverfahren
Das Gewaltschutzzentrum Tirol ist vom Bundesministerium für Justiz beauftragt, für das Bundesland Tirol Opfern von Gewalttaten (Frauen, Männern und Jugendlichen) nach Erfordernis psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anzubieten.
Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Bei der juristischen Prozessbegleitung erfolgt die rechtliche Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen. Die juristische Prozessbegleitung umfasst insbesondere die rechtliche Beratung und Vertretung bei der Anzeigeerstattung, im Strafverfahren und vor dem Pflegschaftsgericht, sofern dies für die Vertretung im Strafverfahren Voraussetzung ist.
Die Opferrechte wurden durch das Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes am 1. Jänner 2008 erheblich ausgebaut und stärkten somit die Opferrechte im Strafverfahren erheblich.